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Herausragend ist vor allem die Einführung von drei verschiedenen Varianten. Jede Feuerwehr kann somit selbst entscheiden, welche Variante der Leistungsprüfung abgelegt wird. Im Grundsatz unterscheiden sie sich aber kaum. So werden bei allen drei Möglichkeiten die Knoten und Stiche geprüft und eine Trockensaugprobe gemacht. Der Unterschied zwischen der ersten und der zweiten Möglichkeit liegt bei der Wasserentnahme. Bei der dritten Variante kommen die Verkehrsabsicherung und ein angedeuteter Atemschutzeinsatz hinzu.

Nach diesen Vorgaben entschieden sich die Feuerwehrdienstleistenden der zwei Gruppen für die dritte Variante da sie am realistischen ist. Durch die Verkehrsabsicherung, der angedeutete Atemschutzeinsatz sowie der angedeutete Innen- und Außenangriff spiegelt sie das durchschnittliche Einsatzgeschehen.

In der Gruppe eins traten als Gruppenführer Stefan Schiedlofsky (Stufe 6), als Maschinist Michael Schreyer (6), als Angriffstruppmann Florian Braunreuther (3), als Wassertruppmann Josef Kormann (5), als Wassertruppführer Christian Kreutzer (3), als Angriffstruppmann Michael Siebenweiber (3), als Schlauchtruppmann Susanne Eberl (2), als Melder Manuel Zaloga (2) und als Schlauchtruppführer Georg Wagner (5) an.

In der zweiten Gruppen traten als Gruppenführer Norbert Weismeiser (6), als Maschinist Alexander Schraml (4), als Angriffstruppführer Maximilian Heser (2), als Wassertruppmann Thomas Kreuzer (4), als Angriffstruppmann Andreas Ponnath (6), als Wassertruppführer Matthias Frank (3), als Melder Matthias Ponnath (4), als Schlauchtruppführer Susann Splieth (3) und als Schlauchtruppmann Martin Prechtl (6) an.

Die Kreisbrandmeister Otto Braunreuther, Alois Schindler und Martin Englmann fungierten als Schiedsrichter. Auch für sie war die erstmalige Abnahme eine Premiere. Ebenso für Kreisbrandinspektor Hans Zetlmeisl der die Prüfling im Nahmen der Führungsdienstkräfte für die hervorragenden Leistungen gratulierte. Kommandant Peter Denz lobt vor allem die schnelle und saubere Durchführung sowie die Disziplin bei den Vorbereitungen. Er bat alle das erworbene Wissen bei den Einsätzen einzubringen. Bürgermeister Werner Nickl, der in früheren Zeiten selbst schon mehrere Abzeichen ablegte, ließ es sich auch nicht nehmen der Abnahme beizuwohnen. Er konnte ebenfalls gratulieren und appellierte an alle sich auch zukünftig bei der Wehr zu engagieren.


Hintergrund zu den neuen Abzeichen:

Im vergangenen Jahr wurde bundesweit eine neue Feuerwehrdienstvorschrift, die den Handlungsablauf der Feuerwehren bei einem Löscheinsatz beschreibt, eingeführt. Diese Regelungen sind notwendig, damit Feuerwehrleute, aus Berufsfeuerwehren oder Freiwilligen Feuerwehren, in Bayern oder in Hamburg bei einem Löscheinsatz nach der gleichen Vorgehensweise arbeiten und somit eine Zusammenarbeit verschiedener Feuerwehren an einer Einsatzstelle problemlos möglich ist.

Bei der bisherigen Feuerwehrdienstvorschrift, die aus dem Jahre 1972 stammt, ging man von einer „gesicherten Tagesalarmsicherheit“ aus. Problemstellung damals war, dass es zu dieser Zeit wenige Fahrzeuge gab, die ausreichend Löschwasser oder Atemschutzgeräte für einen Innenangriff mitführten. Für den Einsatzablauf bedeutete dies, dass die erste Priorität das Herstellen der Löschwasserversorgung und das Vorbereiten des Atemschutzeinsatzes für die alarmierte Feuerwehr mit Atemschutzgeräten war.

Heute sieht die Situation ganz anders aus. Das Potenzial an Einsatzkräften wie in früheren Jahren steht vor allem bei Tageseinsätzen nicht mehr in diesem Umfang zur Verfügung. Dafür sind heute Feuerwehrfahrzeuge, auch schon bei kleineren Feuerwehren mit Löschwassertanks zwischen 500 und 5000 Liter ausgestattet. Atemschutzgeräte sind ausreichend vorhanden, vielfach sind die Geräte im Mannschaftsraum des Fahrzeugs untergebracht, so dass sich die Einsatzkräfte bereits während der Anfahrt ausrüsten können.

Die neue Feuerwehrdienstvorschrift passt den Löscheinsatz den aktuellen Entwicklungen in den Bereichen Personal sowie Fahrzeug- und Gerätetechnik an. Die Aufgabenzuordnung ist modular aufgebaut. Daraus ergibt sich, dass auch bei Personalmangel noch zwingend notwendige Ersteinsatzmaßnahmen durchgeführt werden können. Der Einsatz kann somit in allen Situationen und bei jeder Mannschaftsstärke nach dem gleichen Schema ablaufen.

Zur Umsetzung dieser neuen Feuerwehrdienstvorschrift wurde vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, den Staatlichen Feuerwehrschulen und dem Landesfeuerwehrband Bayern e. V. eine Leistungsprüfung für die Feuerwehren Bayerns erarbeitet. Durch die Leistungsprüfung haben die Feuerwehrdienstleistenden die Möglichkeit praxisorientierte Handlungsabläufe einzuüben. Dies trägt unter anderem dazu bei, die Stressbelastung der Feuerwehrfrauen und –männer im Einsatz zu verringern und spiegelt den Ausbildungsstand der Feuerwehr wieder. Die neue Leistungsprüfung wurde offiziell zum 01.04.2007 eingeführt.

 

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